Allgemeine Verkaufsbedingungen‒B2B
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschlieĂŸlich gegenĂ¼ber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‒rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrĂ¼cklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch fĂ¼r alle zukĂ¼nftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschlieĂŸlich Nebenabreden, Ergänzungen und Ă„nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. FĂ¼r den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maĂŸgebend.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemĂ¤ĂŸ § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
3. Ăœberlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller Ă¼berlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums‒ und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dĂ¼rfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden,
es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrĂ¼ckliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Ziffer 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzĂ¼glich zurĂ¼ckzusenden.
4. Preise und Zahlung
4.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschlieĂŸlich Verpackung und zuzĂ¼glich Mehrwertsteuer in jeweils gĂ¼ltiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschlieĂŸlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
4.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sowie im Angebot angegebene ,in Vorkasse zu folgen Art und Weise – Vorkasse 100% zu zahlen oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % Ă¼ber dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn‒, Material‒ und Vertriebskosten fĂ¼r Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
5. ZurĂ¼ckbehaltungsrechte
Zur AusĂ¼bung eines ZurĂ¼ckbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Lieferzeit
6.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemĂ¤ĂŸe ErfĂ¼llung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfĂ¼llten Vertrages bleibt vorbehalten.
6.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschlieĂŸlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende AnsprĂ¼che bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller Ă¼ber, in dem dieser in Annahme‒ oder Schuldnerverzug geraten ist.
6.3 Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigefĂ¼hrten Lieferverzugs fĂ¼r jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 3 % des Lieferwertes.
6.4 Weitere gesetzliche AnsprĂ¼che und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberĂ¼hrt.
7. GefahrĂ¼bergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller Ă¼ber. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom ErfĂ¼llungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch fĂ¼r alle zukĂ¼nftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrĂ¼cklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurĂ¼ckzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
8.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn Ă¼bergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl‒, Feuer‒ und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger GĂ¼ter). MĂ¼ssen Wartungs‒ und Inspektionsarbeiten durchgefĂ¼hrt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszufĂ¼hren. Solange das Eigentum noch nicht
Ă¼bergegangen ist, hat uns der Besteller unverzĂ¼glich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und auĂŸergerichtlichen Kosten einer Klage gemĂ¤ĂŸ § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller fĂ¼r den uns entstandenen Ausfall.
8.3 Der Besteller ist zur WeiterveräuĂŸerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenĂ¼ber dem Abnehmer aus der WeiterveräuĂŸerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura‒Endbetrages (einschlieĂŸlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung
auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberĂ¼hrt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
8.4 Die Be‒ und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag fĂ¼r uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung. Dasselbe gilt fĂ¼r den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmĂ¤ĂŸig Miteigentum Ă¼berträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum fĂ¼r uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem GrundstĂ¼ck gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
8.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % Ă¼bersteigt.
9. Gewährleistung und MängelrĂ¼ge sowie RĂ¼ckgriff/Herstellerregress
9.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs‒ und RĂ¼geobliegenheiten ordnungsgemĂ¤ĂŸ nachgekommen ist.
9.2 MängelansprĂ¼che verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. FĂ¼r SchadensersatzansprĂ¼che bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
9.3 Soweit das Gesetz gemĂ¤ĂŸ § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen fĂ¼r Bauwerke), § 445 b BGB (RĂ¼ckgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger RĂ¼cksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
9.4 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des GefahrĂ¼bergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter MängelrĂ¼ge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur NacherfĂ¼llung innerhalb angemessener Frist zu geben. RĂ¼ckgriffsansprĂ¼che bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberĂ¼hrt.
9.5 Schlägt die NacherfĂ¼llung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger SchadensersatzansprĂ¼che – vom Vertrag zurĂ¼cktreten oder die VergĂ¼tung mindern.
9.6 MängelansprĂ¼che bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natĂ¼rlicher Abnutzung oder VerschleiĂŸ wie bei Schäden, die nach dem GefahrĂ¼bergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Ă¼bermĂ¤ĂŸiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äuĂŸerer EinflĂ¼sse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemĂ¤ĂŸ Instandsetzungsarbeiten oder Ă„nderungen vorgenommen, so bestehen fĂ¼r diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprĂ¼che.
9.7 AnsprĂ¼che des Bestellers wegen der zum Zweck der NacherfĂ¼llung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‒, Wege‒, Arbeits‒ und Materialkosten einschlieĂŸlich eventueller Aus‒ und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemĂ¤ĂŸen Gebrauch.
9.8 RĂ¼ckgriffsansprĂ¼che des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine Ă¼ber die gesetzlich zwingenden MängelansprĂ¼che hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. FĂ¼r den Umfang des RĂ¼ckgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Ziffer 9.6 entsprechend.
10. Sonstiges
10.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‒Kaufrechts (CISG).
10.2 ErfĂ¼llungsort und ausschlieĂŸlicher Gerichtsstand und fĂ¼r alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
10.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks AusfĂ¼hrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
10.4 Ist eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend, ist sie im Zweifel als unwirksam zu betrachten. Dies gilt insbesondere auch fĂ¼r Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind.
Allgemeine Verkaufsbedingungen‒ (Privat)
1. Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellten Arbeiten starten.
2. Ăœberlassene Unterlagen
Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums‒ und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dĂ¼rfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrĂ¼ckliche schriftliche Zustimmung.
Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Ziffer 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzĂ¼glich zurĂ¼ckzusenden.
3. Preise und Zahlung
3.1 In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer‒ und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
3.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschlieĂŸlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sowie im Angebot angegebene ,in Vorkasse zu folgen Art und Weise – Vorkasse 100% zu zahlen oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % Ă¼ber dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.Verzugszinsen Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. F Ă¼r den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden Ă¼berhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
4. Aufrechnung und ZurĂ¼ckbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere AnsprĂ¼che ist der Besteller auch berechtigt, wenn er MängelrĂ¼gen oder GegenansprĂ¼che aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur AusĂ¼bung eines ZurĂ¼ckbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferzeit
5.1 Soweit kein ausdrĂ¼cklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschlieĂŸlich unverbindliche Angaben.
5.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemĂ¤ĂŸe ErfĂ¼llung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfĂ¼llten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.3 Der Besteller kann X Wochen nach Ăœberschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrĂ¼cklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurĂ¼ckzutreten.
5.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschlieĂŸlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende AnsprĂ¼che bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe Ă¼berhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller Ă¼ber, in dem dieser in Annahme‒ oder Schuldnerverzug gerät.
5.5 Weitere gesetzliche AnsprĂ¼che und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberĂ¼hrt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
6.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn Ă¼bergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl‒, Feuer‒ und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger GĂ¼ter). MĂ¼ssen Wartungs‒ und Inspektionsarbeiten durchgefĂ¼hrt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszufĂ¼hren. Solange das Eigentum noch nicht Ă¼bergegangen ist, hat uns der Besteller unverzĂ¼glich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und auĂŸergerichtlichen Kosten einer Klage gemĂ¤ĂŸ § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller fĂ¼r den uns entstandenen Ausfall.
6.3 Die Be‒ und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag fĂ¼r uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt fĂ¼r den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmĂ¤ĂŸig Miteigentum Ă¼berträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum fĂ¼r uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem GrundstĂ¼ck gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
6.4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % Ă¼bersteigt.
7. Gewährleistung und MängelrĂ¼ge
7.1 Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrĂ¼cklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maĂŸgebend.
7.2 Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgefĂ¼hrten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so sind wir zur NacherfĂ¼llung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der NacherfĂ¼llung berechtigt sind.
Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn
a) sie nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder
b) sie sich nicht fĂ¼r die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder
c) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschlieĂŸlich Montage‒ und Installationsanleitungen, Ă¼bergeben wird.
Soweit nicht zwischen dem Besteller und uns unter Beachtung der geltenden Informations‒ und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn
a) sie sich nicht fĂ¼r die gewöhnliche Verwendung eignet oder
b) sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art Ă¼blich ist und die der Besteller erwarten kann unter BerĂ¼cksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Ă„uĂŸerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden oder
c) wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Besteller vor Vertragsschluss zur VerfĂ¼gung gestellt haben, oder
d) wenn sie nicht mit dem Zubehör einschlieĂŸlich der Verpackung, der Montage‒ oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen Ă¼bergeben wird, deren Erhalt der Besteller erwarten kann.
Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns Ă¼ber die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Besteller vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrĂ¼cklich und gesondert vereinbart wurde.
7.3 Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die NacherfĂ¼llung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der NacherfĂ¼llung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismĂ¤ĂŸigen Kosten möglich ist und die andere Art der NacherfĂ¼llung ohne erhebliche Nachteile fĂ¼r den Besteller bleibt. Während der NacherfĂ¼llung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der RĂ¼cktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen.
Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die NacherfĂ¼llung fehlgeschlagen oder haben wir die NacherfĂ¼llung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den RĂ¼cktritt vom Vertrag erklären.
Der Besteller hat uns keine Frist zur NacherfĂ¼llung zu setzen. Sobald der Besteller uns Ă¼ber den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine NacherfĂ¼llung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zum RĂ¼cktritt oder zur Minderung berechtigt.
7.4 SchadensersatzansprĂ¼che zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die NacherfĂ¼llung fehlgeschlagen ist oder wir die NacherfĂ¼llung verweigert haben. Der Besteller hat uns keine Frist zur NacherfĂ¼llung zu setzen. Sobald der Besteller uns Ă¼ber den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine NacherfĂ¼llung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zur Geltendmachung von SchadensersatzansprĂ¼chen berechtigt. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden SchadensersatzansprĂ¼chen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberĂ¼hrt.
7.5 Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden SchadensersatzansprĂ¼chen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberĂ¼hrt.
7.6 Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt fĂ¼r Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer ErfĂ¼llungsgehilfen beruhen, sowie fĂ¼r Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie fĂ¼r alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer ErfĂ¼llungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezĂ¼glich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits‒ und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. FĂ¼r Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsund Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
7.7 Wir haften auch fĂ¼r Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung fĂ¼r die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Ăœbrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung fĂ¼r die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen ErfĂ¼llungsgehilfen betroffen ist.
7.8 Eine weitergehende Haftung ist ohne RĂ¼cksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch fĂ¼r die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfĂ¼llungsgehilfen.
7.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab GefahrĂ¼bergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur NacherfĂ¼llung oder zur ErfĂ¼llung von AnsprĂ¼chen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten Ă¼bergeben, so tritt die Verjährung von AnsprĂ¼chen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Besteller Ă¼bergeben wurde. Diese Frist gilt auch fĂ¼r AnsprĂ¼che auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine AnsprĂ¼che aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden.
8. Sonstiges
8.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‒Kaufrechts (CISG).
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine LĂ¼cke enthalten, so bleiben die Ă¼brigen Bestimmungen hiervon unberĂ¼hrt.